Definiert wird das Leistungsvermögen einer Übertragungsstrecke mit Lichtwellenleitern mit der Annahme, dass nur eine einzige optische Wellenlänge in einem Übertragungsfenster verwendet wird. Normen für die Anwendung des Wellenlängen – Multiplexings sind noch nicht verfügbar.
Das Hauptkriterium einer Verkabelungsstrecke mit Lichtwellenleitern ist die Dämpfung. Die Dämpfung einer Übertragungsstrecke ist von der Netzanwendung abhängig.
Hierfür gelten folgende Werte:
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Einmoden |
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Mehrmoden |
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1.310 nm |
1.550 nm |
850 nm |
1.300 nm |
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Tertiärverkabelung |
90 |
2,2 |
2,2 |
2,5 |
2,2 |
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Sekundärverkabelung |
500 |
2,7 |
2,7 |
3,9 |
2,6 |
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Primärverkabelung |
1.500 |
3,6 |
3,6 |
7,4 |
3,6 |
Kaum hat die EN 50173 im Netzwerkbereich Einzug gehalten, da deutet sich schon eine Ergänzung an. Der Grund hierfür liegt in der Entwicklungsgeschichte der EN 50173.
In der Norm werden passive Komponenten bis zu einer Frequenz von 100 MHz spezifiziert. Durch das Mitwirken vieler Firmen und Organisationen, die sich in vielen Fällen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt haben, ist vom Entwurf bis zur Veröffentlichung eine lange Zeit vergangen. Dieser Tatsache ist es zuzuschreiben, daß die EN 50173 in fast allen Teilbereichen nicht mehr den heutigen Möglichkeiten und Anforderungen entspricht.
Die in der aktuellen Norm festgeschriebenen Dämpfungs-, NEXT- und ACR – Werte sind so schlecht, daß damit ein Investitionsschutz von 10 bis 15 Jahren nur schwer zu realisieren ist.
Im neuen Normenentwurf werden zwei neue Netzanwendungsklassen definiert:
Neben diesen Vorgaben werden noch weitere Vorgaben in die neue Norm aufgenommen:
Gebäudeübergreifende, campusweite Standortverkabelung zur Verbindung der Standort- bzw. Gebäudeverteiler. Wird die Verbindung zwischen Standort und Etagenverteiler mit Multimodelichtwellenleitern realisiert, beträgt die maximale Entfernung 2.000 m. Der Einsatz von Monomodefasern ermöglicht zwar weitaus größere Reichweiten ( bis 60 km ), Längen mit mehr als 3.000 m zwischen Standort und Etagenverteiler liegen außerhalb des Anwendungsbereiches der EN 50173.
Gebäudeinterne Verkabelung zur Verbindung der Etagenverteiler mit dem Gebäudeverteiler. Der Gebäudebackbone zwischen Gebäude- und Etagenverteiler darf 500 m nicht überschreiten.
Etagen- bzw. Raumverkabelung zur Verbindung der Etagenverteiler mit den Anschlussdosen am Arbeitsplatz. Die Länge der Tertiärverkabelung darf, unabhängig von der Kabelart, 90 m Installationsstrecke nicht überschreiten. Das ist die Kabellänge vom mechanischen Anschluss des Kabel im Etagenverteiler bis zum Anschluss am Arbeitsplatz. Die maximale Länge von Patchkabeln im Etagenverteiler und Geräteanschlusskabel am Arbeitsplatz darf in Summe 10 m nicht überschreiten, wenn kein zusätzlicher Rangierverteiler vorhanden ist, sonst gilt eine Länge von 9 m.
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